2.2 Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende als sein unentgeltlicher Vertreter einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." -3- Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2022.294 erfasst.