1.2. Mit Einwandschreiben vom 10. Juni 2022 ersuchte der Beschwerdeführer auch um Gewährung beruflicher Massnahmen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Begehren des Beschwerdeführers mangels Vorliegens eines Invaliditätsgrades von mindestens 20 % mit Verfügung vom 26. September 2022 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 6. Juli 2022 betreffend Invalidenrente erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 6. Juli 2022 aufzuheben. 2. 2.1 Es sei der Beschwerdeführer zu berenten.