2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. September 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Innert Frist liess sie sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Dem polydisziplinären GA eins-Gutachten vom 19. Dezember 2021 sind ein chronisches lumbospondylogenes Schmerzsyndrom rechtsbetont (ICD- 10 M54.5), ein chronisches subakromiales Schulterimpingementsyndrom links (ICD-10 M75.9) und eine chronische Hemikranie links mit schwierig zu klassifizierenden Kopfschmerzen (ICD-10 G44.0) als Diagnosen mit -4-