1.4. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung mit internistischen, psychiatrischen, rheumatologischen und neurologischen Untersuchungen. Das polydisziplinäre Gutachten der GA eins AG, Frick (GA eins-Gutachten), wurde am 19. Dezember 2021 erstattet. Daraufhin stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 18. Januar 2022 in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Im Vorbescheidverfahren wurden die Akten mit vom Beschwerdeführer neu eingereichten ärztlichen Berichten dem RAD vorgelegt. Mit Verfügung vom 17. Juni 2022 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren wie zuvor angekündigt ab. -3-