1.2. Im Rahmen des im Jahr 2010 eingeleiteten Revisionsverfahrens liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär (Innere Medizin, Rheumatologie, Psychiatrie und Neurologie) durch die Ärzte der MEDAS Interlaken begutachten. Gestützt auf das am 20. Februar 2012 erstellte Gutachten und nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) hob die Beschwerdegegnerin die bisherige ganze Invalidenrente mit Verfügung vom 12. Juni 2012 auf. Auf eine am 22. September 2015 erfolgte Neuanmeldung des Beschwerdeführers trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. März 2016 nicht ein.