1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 6. Oktober 1998 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. Oktober 2002 rückwirkend ab dem 1. Januar 1999 eine unbefristete ganze Invalidenrente zu. Das im Jahr 2005 von Amtes wegen eingeleitete Revisionsverfahren führte zu keiner rentenwirksamen Änderung.