4.2. Der Beschwerdegegner ordnete im Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2021 eine Einstelldauer von 31 Tagen an (VB 51). Dies entspricht dem Minimum gemäss dem Einstellraster im Kreisschreiben des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) über die Arbeitslosenentschädigung, wonach die erste Ablehnung einer zugewiesenen (oder selbstgefunden) zumutbaren unbefristeten Stelle im Rahmen einer Einstelldauer von 31-45 Tage sanktioniert wird (Rz.