3.3.1. Eine Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen muss mit einem fundierten ärztlichen Zeugnis belegt sein. Dieses sollte zeitnah erstellt sein und sich hinsichtlich des Umfanges der Arbeitsunfähigkeit äussern (ME- LISSA TRABER, Die schuldhafte Ablehnung einer zumutbaren Arbeit in der Arbeitslosenversicherung, in: SZS 2022, S. 154, 158 mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer bringt sinngemäss und unter Einreichung von Unterlagen vor, sein Hausarzt habe ihn zu einer psychiatrischen Abklärung überwiesen. Aus dem mit Beschwerde eingereichten "Behandlungsplan" -5-