auch Rz. 1035.3 des Kreisschreibens des Bundesamtes für Sozialversicherungen [BSV] über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus – Corona-Erwerbsersatz [KS CE] in ihrer ab dem 17. Dezember 2021 gültig gewesenen Fassung). Dabei konnten nach Art. 2 Abs. 6 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall beide Elternteile anspruchsberechtigt sein, wobei aber pro Erwerbstag nur ein Taggeld beansprucht werden konnte.