3.4. Mit Stellungnahme vom 24. Februar 2022 führte der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin, Dr. med. B., aus, anhand der Akten sei klar ersichtlich, dass der Beschwerdeführer offensichtlich seit seiner Jugend unter Knick- Senkfüssen leide und deswegen schon früher eine Einlagenversorgung erhalten habe, die er allerdings in den letzten Jahren nicht getragen habe. Am 25. September 2021 sei es nach Angaben des Beschwerdeführers zu einem Pronationstrauma gekommen, was "in der Lage" sei, die bereits durch die Fehlbelastung überbelasteten Deltabänder und laterale Taluskante zusätzlich zu überlasten. Eine gesicherte Gewebsläsion durch das Ereignis sei nicht ersichtlich.