C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie Traumatologie des Bewegungsapparates (VB 38; 39), damit, dass der Unfall vom 25. September 2021 lediglich zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines krankhaften Vorzustandes geführt habe und der status quo ante bzw. sine per 31. Dezember 2021 erreicht worden sei. Zudem diene die orthopädietechnische Versorgung der Behandlung der Statik bei Knick-Senkfüssen. Die Kosten der am 22. Dezember 2021 verordneten orthopädischen Schuheinlagen und der Sportschuhe würden daher nicht übernommen (VB 41 S. 7 ff.).