"1. Der Einspracheentscheid vom 25. Juli 2022 sei aufzuheben, die Beschwerdegegnerin habe als Unfallversichererin auch mit Wirkung ab 1. Januar 2022 Leistungen für das versicherte Ereignis zu bezahlen. 2. Eventualiter: Der Einspracheentscheid vom 25. Juli 2021 sei aufzuheben, es sei die Streitsache zur erneuten Abklärung und Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."