1. 1.1. Die 1952 geborene Beschwerdeführerin beantragte mit Gesuch vom 10. November 2016 bei der Beschwerdegegnerin die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zu ihrer Altersrente der AHV. In der Folge sprach ihr die Beschwerdegegnerin ab November 2016 Ergänzungsleistungen zu.