logie, vom 31. Januar 2020, der Informationen enthält, die auch aus dem Bericht des Spitals G. vom 12. Februar 2020 [VB 15, S. 5 ff.] hervorgehen, welcher dem Gutachter bekannt war [vgl. VB 54.2, S. 6]) – ausschliesslich nach einer Injektion am 21. Dezember 2020 angab, "die positive Wirkung sei dieses Mal nicht klar spürbar" gewesen (vgl. Aktennotiz vom 18. Februar 2021 in VB 36). Die neurologische Beurteilung erweist sich damit auch in dieser Hinsicht als umfassend und nachvollziehbar. Dies gilt umso mehr, als Dr. med.