1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin ist seit November 2015 als Sozialarbeiterin für die C. tätig. Am 22. Juni 2020 meldete sie sich im Wesentlichen wegen Nackenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab; insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin durch die Dres. med. D., Facharzt für Neurologie, und E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, F. bidisziplinär begutachten.