Auch die Anwendbarkeit der Tabelle TA1_tirage_skill_level der LSE 2018 ist zu Recht unbestritten. Zwischen den Parteien ist jedoch strittig, auf welches Kompetenzniveau der Tabelle TA1 der LSE 2018 abzustellen ist. 4.3. 4.3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich bei der Ermittlung des Invalideneinkommens auf den Medianlohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 2 (VB 457 S. 6). Der Beschwerdeführer bringt hiergegen vor, dass auf Kompetenzniveau 1 abzustellen sei, da er nicht über die rechtsprechungsgemäss für das Kompetenzniveau 2 geforderten besonderen Fertigkeiten und Kenntnisse verfüge (Beschwerde, Ziff. 7).