Gleiches gilt betreffend ihr Alter (LSE 2018, Tabelle T9_b, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert und Quartilbereich] nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht, Ohne Kaderfunktion, Frauen, Median). Im Kompetenzniveau 1 kommt einer langen Betriebszugehörigkeit sodann keine relevante Bedeutung zu (Urteil des Bundesgerichts 9C_439/2018 vom 31. Januar 2019 E. 4.3.2 mit Hinweisen). Gesamthaft ist folglich kein Abzug vom Tabellenlohn angezeigt. Dass die konkreten statistischen Werte, auf die die Beschwerdegegnerin sich bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades stützte, unzutreffend wären, macht die Beschwerdeführerin – nach Lage der Akten zu Recht – nicht geltend.