Die Beschwerdeführerin kritisiert bezüglich des Einkommensvergleichs in allgemeiner Weise die Berechnung des Invalideneinkommens und fordert die Gewährung eines Abzugs vom Tabellenlohn in der Höhe von 25 % (Beschwerde Ziff. 76-94; Plädoyernotizen S. 4). - 15 -