Die behandelnde Hausärztin bezeichnete ein MRI von Knie und Rücken im Übrigen am 11. März 2022 explizit als "nicht indiziert" (VB 182/4). Zudem anerkannten die Gutachter auch ohne aktuelle bildgebende Befunde, dass die Beschwerdeführerin an – sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkenden – lumbalen Schmerzen und rechtsseitigen Kniebeschwerden leide (VB 159 S. 12). Entsprechend befanden die Gutachter - 13 -