Im SMAB-Gutachten vom 31. Dezember 2012 war eine Binge Eating Disorder mit morbider Adipositas diagnostiziert worden, welcher keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit zugemessen wurde (vgl. VB 61.1/36). Zwar trifft es zu, dass die damals vorhandene Essstörung noch kein Erbrechen beinhaltete (VB 61.1/33 f.). Weshalb aus der diesbezüglichen Veränderung neu eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit resultieren sollte, ist weder dargetan noch ersichtlich.