5.4.2. Der psychiatrische Gutachter führte aus, die Beschwerdeführerin leide seit Jahren immer wieder unter Essattacken, seit einigen Jahren führe sie anschliessend auch willentlich Erbrechen herbei, weshalb es sich dabei um eine Bulimia nervosa handle. Trotz dieser Essstörung habe die Beschwerdeführerin zwischen 1997 und 2005 in verschiedenen Bereichen gearbeitet und im Jahr 2009 eine Ausbildung im Gesundheitswesen abgeschlossen. Die Essstörung habe also keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 159/43).