Ferner rügt sie, die gutachterlichen Feststellungen betreffend die Nichteinnahme der Antidepressiva seien nicht nachvollziehbar (Beschwerde Ziff. 66 ff.). Zudem hätte der Gutachter ein Mini-ICF-Rating "oder ähnliches" durchführen müssen (Beschwerde Ziff. 71).