Plädoyernotizen S. 2) wurden von der internistischen Gutachterin sodann erkannt. Ihr lagen Berichte der entsprechenden Operationen vor (VB 159/20 f.) und sie führte die Bauchschmerzen auch unter den Diagnosen auf, wobei sie sie als möglicherweise multifaktoriell bedingt beurteilte; eine frühere Kolonoskopie sei unauffällig gewesen (VB 159/35). Es ist dem Ermessen der Gutachter überlassen, mit welchen früheren Arztberichten sie sich in der Expertise auseinandersetzen wollen und in welchem Umfang sie dies gegebenenfalls tun.