Zudem ersuchte sie um Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels und einer öffentlichen Verhandlung sowie um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 8. September 2022 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. September 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.4. Die Beschwerdeführerin hielt mit Eingabe vom 16. September 2022 an ihren Anträgen fest. 2.5. Am 8. März 2023 fand die beantragte Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK statt.