2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. Juni 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. August 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 24.06.2022 sei aufzuheben. 2. Es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen nach IVG, insbesondere eine Rente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten bei einer Universitätsklinik durchzuführen. 4. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin."