Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin in der Folge durch die Swiss Medical Assess- ment- and Business-Center AG, St. Gallen (SMAB), polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 31. Dezember 2012 erstattete Gutachten, nach Rücksprache mit dem RAD und nach Ergänzungsfragen an die Gutachter verneinte sie schliesslich einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 29. August 2013 und auf berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 3. Dezember 2013. Beide Verfügungen erwuchsen in Rechtskraft; eine Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. August 2013 betreffend Invalidenrente hatte die Beschwerdeführerin zurückgezogen.