Hinweise für einen relevanten kardialen Gesundheitsschaden bestünden keine (VB 12, S. 2). Mit Stellungnahme vom 24. Januar 2022 präzisierte Dr. med. B. sodann, dass "im angestammten Beruf als Maler/Tapezierer/Gipser oder in der Tätigkeit fürs Brockenhaus mit dem Heben und Tragen von schweren Lasten [seit dem 26. Februar 2020] dauerhaft von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen" sei. In einer angepassten, körperlich wenig belastenden Tätigkeit ohne Heben und Tragen von Lasten von mehr als 10 kg und ohne Überkopfarbeiten bestehe seit dem 25. Mai 2020 indes eine volle Arbeitsfähigkeit (VB 24, S. 3).