2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. August 2022 erklärte der Beschwerdeführer gegenüber der Beschwerdegegnerin, mit der Verfügung vom 13. Juli 2022 nicht einverstanden zu sein. Die Beschwerdegegnerin leitete diese Eingabe am 12. August 2022 als direkt eingegangene Beschwerde an das Versicherungsgericht weiter. Am 9. September 2022 ergänzte der nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seine Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 13. Juli 2022 aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführer zu berenten. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.