2. Die Beschwerdeführerin hat ab dem 1. Mai 2020 Anspruch auf eine halbe Invalidenrente und ab dem 1. Mai 2021 Anspruch auf eine Dreiviertelsrente. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Kosten des asim-Gutach- tens vom 6. November 2023 in der Höhe von Fr. 21'774.20 zu bezahlen. 5. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'300.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten