Per Februar 2021 ergibt sich unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit (BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990–2022, Total, 2020 = 41.7 h) und angepasst an die Nominallohnentwicklung bis 2021 (BfS, T1.2.10, Nominallohnindex, Frauen 2011-2022, Total, 2020: 107.9, 2021: 108.6) bei einem medizinisch-theoretisch zumutbaren Arbeitspensum von 44 % (vgl. E. 4. und 5.2 hiervor) ein Invalideneinkommen von Fr. 20'136.10 (Fr. 4'276.00 [BfS, LSE 2020, Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Pri-