8C_250/2022 vom 8. November 2022 E. 5.3.2 f.). Eine psychisch bedingt erforderliche verstärkte Rücksichtnahme seitens von Vorgesetzten und Arbeitskollegen stellt ferner gemäss Rechtsprechung keinen eigenständigen abzugsfähigen Umstand dar (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_705/2022 vom 23. August 2022 E. 6.3.3). Dass die Beschwerdeführerin selbst im Rahmen körperlich leichter Hilfsarbeitertätigkeiten in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist (quantitativ zu 47 bzw. 56 %), wirkt sich jedoch rechtsprechungsgemäss (stark) lohnmindernd aus (vgl. BGE 148 V 174 E. 6.3 S. 182 mit Hinweisen; Urteile des - 14 -