129 V 472 E. 4.2.3 S. 481; 126 V 75 [insbesondere E. 5 S. 78 ff.]). 6.3.3. Gemäss asim-Gutachten vom 6. November 2023 ist der Beschwerdeführerin eine angepasste Tätigkeit ab April 2018 in einem Pensum von 53 % und ab Februar 2021 in einem Pensum von 44 % zumutbar (vgl. asim-Gutach- ten S. 21 f.). Aus somatischer Sicht würden die nachfolgenden qualitativen Einschränkungen aufgrund der strukturellen postentzündlichen Veränderung der Fingergelenke mit relevanter Einschränkung der Funktionen und der Belastbarkeit der Hände und aufgrund der Dystonie bestehen: repetitive stereotype Bewegungen der Hände (zum Beispiel bei Produktionsarbeiten) seien nicht möglich;