Per Mai 2020 (frühestmöglicher Rentenbeginn: Anmeldung vom 9. November 2019, VB 100; Beginn Wartejahr spätestens April 2018, vgl. E. 4. und 5.2. hiervor; Art. 28 Abs. 2 i.V.m. Art. 29 Abs. 1 und 3 IVG) ergibt sich damit ein Valideneinkommen in der Höhe von Fr. 58'822.00 (Fr. 4'702.00 x 41.7/40 [umgerechnet auf die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit: BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990–2022, Ziff. G 47 "Detailhandel", 2020 = 41.7 h] x 12).