Es ist damit eine neuanmeldungsrechtlich relevante Veränderung in beruf- licher-erwerblicher Hinsicht aufgrund des Statuswechsels der Beschwerdeführerin per August 2019 eingetreten, womit die Voraussetzung für eine umfassende Neuprüfung des Rentenanspruchs der Beschwerdeführerin gegeben ist. 4. Im vom Versicherungsgericht eingeholten asim-Gutachten vom 6. November 2023 wurden die nachfolgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (asim-Gutachten S. 12 f.):