2021) gab die Beschwerdeführerin an, die geplante berufliche Ausbildung zur Floristin habe sie wegen der im Alter von 17 Jahren einsetzenden Pso- riasis-Arthritis nicht absolviert. In der Folge sei sie nie erwerbstätig gewesen. Das Kind gehe mittlerweile zur Schule. Bei guter Gesundheit wäre sie heute, bei inzwischen 6-jähriger Tochter, vollschichtig erwerbstätig (VB 129 S. 13, 25, 48, 55, 59, 68). Anlässlich der Abklärung an Ort und Stelle vom 17. August 2021 führte die Beschwerdeführerin ebenfalls aus, dass sie im Gesundheitsfalle seit Juni 2015 in einem 100 % Pensum tätig wäre. Sie fände es wichtig, dass eine Frau schnell nach der Geburt wieder die Arbeit aufnehme.