3.3. Mit Beschluss vom 22. November 2022 wurde die asim mit der polydisziplinären Begutachtung der Beschwerdeführerin beauftragt. -4- 3.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. November 2023 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, zum asim-Gutachten vom 6. November 2023 Stellung zu nehmen. Mit Eingaben vom 22. November und 6. Dezember 2023 teilten die Beschwerdegegnerin und die Beschwerdeführerin den Verzicht auf das Einreichen einer Stellungnahme mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: