1.4. Nach erfolgter Neuanmeldung vom 9. November 2019 tätigte die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin verschiedene Abklärungen und veranlasste ein polydisziplinäres Verlaufsgutachten (Verlaufsgutachten der BE- GAZ vom 4. März 2021) sowie eine Abklärung an Ort und Stelle. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. Dezember 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: