Letztlich sei es aber nicht entscheidend, ob die Diagnose eines organischen Psychosyndroms oder diejenige einer organischen Persönlichkeitsänderung gestellt werde. Zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit seien die funktionellen Einschränkungen entscheidend, die in den psychiatrischen Untersuchungsberichten anhand des Mini-ICF-APP ausführlich dargelegt worden seien (DB 1 S. 2). Die von Dr. med. C. postulierte vollständige Arbeitsunfähigkeit sowie Unfähigkeit zu beruflichen Massnahmen sei mit dem neuropsychologischen Untersuchungsbericht vom 17. Juli 2018 sicherlich nicht zu begründen (DB 1 S. 3).