C. auf die Verhaltensbeobachtung bei der neuropsychologischen Abklärung in der Klinik P. (Bericht vom 17. Juli 2018; vgl. VB 410 S. 4 f.) verwies (RB 1 S. 3 f.), hielten med. pract. J. und Dr. med. L. fest, dass in diesem Bericht selbst diagnostisch mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit von leichten neuropsychologischen Funktionsstörungen ausgegangen und darauf hingewiesen worden sei, dass hinsichtlich der Instabilität der Affektregulation psychiatrisch zu beantworten sei, inwiefern es sich dabei um eine Frontalhirnstörung oder um eine Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion handle.