Bei der Beschwerdeführerin seien vorliegend im Verlauf dreimal psychiatrische Beurteilungen mit Untersuchung und ausführlicher versicherungspsychiatrischer Würdigung der individuellen Faktoren erfolgt. Es könne daher nicht nachvollzogen werden, weshalb Dr. med. C. davon ausgehe, dass hinsichtlich der psychiatrischen Beurteilung etwas "ausser Acht gelassen" worden sei (VB Bg. Bel. 1 S. 2 f.). Sodann erläuterten sie die Verwendung der Mini-ICF-APP-S (VB Bg. Bel. 1 S. 2 f.), die Erhebung der Fremdanamnese beim Lebensgefährten der Beschwerdeführerin und die Möglichkeit von Eingliederungsmassnahmen für Menschen mit traumatischen Hirnverletzungen - 15 -