J. und Dr. med. L., Facharzt für Neurologie, in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2022 erneut ein. Dabei hielten sie fest, dass rein aufgrund der Läsionsmuster Rückschlüsse auf bestehende Einschränkungen nicht zulässig seien. Grundsätzlich bedürfe es dazu einer fundierten Untersuchung, basierend auf einer Verhaltensbeobachtung. Dabei gelte es, Belastungsreaktionen, psychosoziale Faktoren und nicht organische Persönlichkeitsänderungen zu differenzieren. Dies sei erfolgt (VB Bg. Bel. 1 S. 2). Sodann gingen med. pract. J. und Dr. med. L. detailliert mit Verweis auf entsprechende medizinische Fachliteratur auf einzelne Aussagen von Dr. med.