Die Erstellung des Leistungsprofils und die Festsetzung des Integritätsschadens seien unter Berücksichtigung aller Beschwerde und Befunde, inklusive der Fatigue-Symptomatik, erfolgt (VB 710 S. 1, 2). Die "Testdiagnostik" stelle eine Ergänzung zur psychiatrischen Untersuchung und – entgegen der Annahme von Dr. med. C. (vgl. VB 699 S. 6) – nicht einen Ersatz für eine neuropsychologische Testung dar. Der von Dr. med. C. verwendete Begriff "Mentalisierungskompetenz" (vgl. VB 699 S. 6 f.) stelle weder im Fachgebiet der Psychiatrie noch der Neurologie oder der Neuropsychologie - 14 -