G. in VB 594 S. 10 f.) ohne Anforderungen an den Geruchs- oder Geschmackssinn (vgl. E. 3.1.1.) mit der Möglichkeit zu selbstgewählten, vermehrten Pausen, ohne Fahrtätigkeiten, in einer ruhigen Arbeitsumgebung in einem Pensum von 60 % zumutbar seien. "Die vermehrten Pausen führten zu einem um 10% verminderten Rendement, sodass die zeitliche Leistungsfähigkeit gesamthaft bei 50% einzuschätzen sei" (VB 733 S. 6; vgl. E. 3.1.6.). Zudem bestätigte sie die am 20. September 2021 verfügte Integritätsentschädigung gestützt auf eine Integritätseinbusse von 70 % (VB 733 S. 19 f.)