Hinsichtlich der Integritätseinbusse wies med. pract. J. auf die Beurteilung von Dr. med. E. vom 10. Januar 2019 hin, welcher auf neurologischem Fachgebiet den Integritätsschaden "rein «kognitiv» als höchstens leicht" eingeschätzt hatte (vgl. E. 3.1.2.). Med. pract. J. führte aus, gemäss Suva- Tabelle 8 für den Integritätsschaden bei Hirnfunktionsstörungen nach -9-