Aufgrund der mässig ausgeprägten Beeinträchtigung der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit seien strukturierte Tätigkeiten vorzuziehen. Aufgrund des Tinnitus und der erhöhten Lärmempfindlichkeit (vgl. E. 3.1.1.) sei eine ruhige Arbeitsumgebung erforderlich. Fahrtätigkeiten seien nicht zumutbar (VB 656 S. 15 f.).