es sei davon auszugehen, dass weitere Eingliederungsmassnahmen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) aussichtslos seien (VB 656 S. 1). Med. pract. J. bestätigte ihre am 24. Januar 2020 gestellte Diagnose eines leichten organischen Psychosyndroms nach Schädelhirntrauma bei neuropsychologisch nachgewiesenen leichten kognitiven Defiziten (ICD-10 F07.2; VB 656 S. 12 f.). Mit Blick auf die Anpassungsstörung führte sie aus, Dr. phil. K. berichte über einen weiterhin guten Verlauf des Anpassungsprozesses (vgl. VB 642 S. 1 f.).