die traumatische Hirnverletzung erfolgt sei. Es liege diesbezüglich keine Krankheitsrelevanz mehr vor. Diagnostisch liege ein leichtes organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma bei neuropsychologisch nachgewiesenen leichten kognitiven Defiziten (ICD-10 F07.2) vor (VB 568 S. 10). Das Ausmass der Arbeitsfähigkeit wie auch einer allfälligen Integritätseinbusse könne erst nach erfolgten Integritätsmassnahmen beurteilt werden (VB 568 S. 10 f.).