3.1.6. In ihrem Bericht vom 24. Januar 2020 stellte die Versicherungsmedizinerin med. pract. J., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, nach der Untersuchung vom 9. Januar 2020 fest, dass die von Dr. med. H. gestellte Prognose einer Verbesserung hinsichtlich der Anpassungsstörung bei Fortsetzung der Psychotherapie (vgl. E. 3.1.3.) zutreffend gewesen sei, ergebe sich doch aus dem Bericht der behandelnden Psychotherapeutin Dr. phil. K. (VB 552), dass ein Anpassungsprozess an -8-