Nach Durchführung der entsprechenden Bildgebung (vgl. VB 571, 572 und 589 i.V.m. 579) erachtete Dr. med. G. in seinem Bericht vom 20. April 2020 den Endzustand in unfallchirurgisch-orthopädischer Sicht als überwiegend wahrscheinlich erreicht (VB 594 S. 9 f.). Gestützt auf die klinischen und bildgebenden Befunde und die Messdaten erstellte er das Leistungsprofil für die Beschwerdeführerin (VB 594 S. 10 f.) und attestierte dieser in einer diesem Leistungsprofil entsprechenden Tätigkeit aus unfallchirurgischorthopädischer Sicht eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 594 S. 11).