F., Fachärztin für Neurologie, noch der behandelnde Neurologe Dr. med. C., Facharzt für Neurologie, hätten eine neurologische Behandlung als indiziert angesehen (vgl. VB 226 S. 2 sowie 236 S. 1 und 262 S. 6). Für letzteren wie auch für Kreisarzt Dr. med. G., Facharzt für Chirurgie und für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hätten die psychischen Symptome im Vordergrund gestanden (VB 479 S. 8 f.; Verweis auf VB 173 S. 4; 262 S. 7 f.; 291 S. 9). Die persistierenden neuropsychologischen Beschwerden (wie vermehrte Ermüdbarkeit und Verlangsamung) seien in eine ängstlichdepressive, sich eher verschlechternde Symptomatik "eingebettet".